Coronavirus – alle Informationen und Dokumente auf einem Blick

Das Coronavirus wirbelt auch in der Kindertagespflege alle alltäglichen Routinen und Arbeitsabläufe durcheinander. Hier haben wir alle wichtigen Informationen und Dokumente zusammengestellt, die Kindertagespflegepersonen benötigen:

Coronavirus – alle Informationen und Dokumente auf einem Blick

08.12.2020

In einem Brief wendet sich NRW-Familienminister Stamp an Kindertagespflegepersonen und ihre Eltern. In diesem Schreiben bedankt sich der Minister erneut für deren besonderen Einsatz in herausfordernden Zeiten. Außerdem bietet er Kindertagespflegepersonen Gestaltungsspielräume an, die sie flexibel und bedarfsgerecht umsetzen können:


  • Ausweitung der Maskenpflicht unter Erwachsenen (das heißt auch dann, wenn der 1,5 m Abstand einhaltbar ist)
  • Engere Auslegung des Umgangs mit kranken Kindern
  • Gestaffelte Vorgaben zu Bring- und Abholzeiten
  • Weniger Flexibilität in Randzeiten
  • Räumliche Gruppentrennung in der Großtagespflege, kein Wechsel von betreuten Kindern zwischen den ihnen pädagogisch und vertraglich zugeordneten Kindertagespflegepersonen
  • Einschränkungen für die Eltern beim Betreten der Kindertagespflegestelle (Bring- und Abholsituationen soweit möglich in den Außenbereich verlegen)
  • Reduzierung des individuellen Betreuungsumfangs im Einvernehmen mit den Eltern

Eine transparente und zugewandte Kommunikation zwischen unseren Kindertagespflegepersonen und deren Eltern sind das A und O für gute Lösungen – unsere Fachberatung unterstützt dabei gerne.

Corona-Betreuungsverordnung Stand 09.12.2020


06.11.2020

++ Informationen des Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) zu den aktuellen Entwicklungen des Infektionsgeschehens und Auswirkungen auf die Kindertagesbetreuung ++ Schreiben des NRW-Familienministers Stamp ++ Informationen zum richtigen Lüften ++

Das Wichtigste in Kürze:
 

  • Beim Umgang mit Krankheitssymptomen bei Kindern gilt es vor allem, im Rahmen einer vertrauensvollen Bildungs- und Erziehungspartnerschaft gemeinsam mit den Eltern zu verantwortbaren Regelungen zu kommen. Orientierung hierfür gibt die Anlage Umgang mit Krankheitssymptomem:
    • Kranke Kinder sind – auch außerhalb von Coronakrisen – zu Hause am besten aufgehoben
    • Kommen Eltern und Kindertagespflepersonen zu dem Schluß, dass ein Kind nur leicht angeschlagen ist, eine Betreuung für das Kind, die anderen Kinder und die Kindertagespgflegeperson verantwortbar ist, ist die Betreuung grundsätzlich nicht verboten
    • Kinder mit Schnupfen dürfen die Kindertagespflegestelle nach 24 Stunden wieder besuchen
    • Kinder mit anderen Symptomen können die Kindertagespflegestelle wieder besuchen, wenn sie einen Tag lang symptomfrei sind. Ein Attest ist nicht erforderlich
  • Zum Thema Maskenpflicht gilt 
    • Im Kontakt zu den Kindern muss keine Maske getragen und kein Abstand gehalten werden
    • Erwachsene sollten einen Abstand von 1,5 Metern einhalten, ist dies nicht möglich, gilt die Maskenpflicht
    • In Bring- und Holsituationen sollten alle Erwachsene eine Maske tragen

 

Das Land NRW wird erneut FFP2- Masken zur Verfügung stellen. Wir informieren Sie, sobald wir weitere Informationen erhalten. Noch ein Hinweis von uns aus der Fachberatungsstelle: In den Kitas sind Besuche von interessierten Eltern teilweise untersagt. Unsere Einschätzung für die Kindertagespflege sieht wie folgt aus:

  • Grundsätzlich sollten alle Kontakte sorgsam abgewogen und besonnen gehandelt werden
  • Für ein grundsätzliches Verbot von Kennlernbesuchen sehen wir keinen Anlass, wichtig ist, dass diese Besuche außerhalb der Betreuungszeiten stattfinden und die Hygienevorschriften eingehalten werden (Maskenpflicht, Handdesinfektion, Abstand)


Bei Fragen wenden Sie sich wie immer gerne an Ihre Fachberaterin/ Ihren Fachberater. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in Einzelfällen zwar beraten können, die verbindlichen Aussagen aber vom Gesundheitsamt getätigt werden müssen.

 

14.10.2020 ++ Freiwillige Testung auf Corona-Virus ++

Die NRW-Landesregierung bietet Beschäftigten an Schulen und in der Kindertagesbetreuung zwischen den Herbst- und Weihnachtsferien die Möglichkeit, sich bis zu dreimal kostenlos auf COVID-19 testen zu lassen. Der Zeitpunkt ist frei wählbar.

Wichtig ist, dass Tagespflegepersonen (wie auch schon bei der letzten Testungsmöglichkeit) ein Formular von ihrer Fachberatung unterschreiben und stempeln lassen. Tagespflegepersonen des VAMV NRW melden sich deshalb bei ihrer jeweiligen Fachberatung, wenn sie sich testen lassen möchte. Dieses Schreiben und die beigefügte Bestätigung des Arbeitgebers/Jugendamtes bzw. der beauftragten Fachberatungsstelle müssen beim jeweiligen Termin für den Abstrich der Ärztin/dem Arzt vorgelegt werden, damit diese/dieser weiß, dass sie zum berechtigten Personenkreis gehören.

Hier geht es zur Übersicht der Praxen, die die Testungen durchführen

Download Formular Bestätigung des Trägers bzw. des Jugendamtes zur Vorlage für einen freiwilligen Corona-Test

Hier geht es zur Pressemeldung der Landesregierung NRW


30.07.2020 ++ Kinder von Reiserückkehrern aus Corona-Risikogebieten ++

Kindertagespflegepersonen, die Kinder von Reiserückkehrern betreuen, die sich in einem Corona-Risikoland aufgehalten haben, müssen folgendes wissen:

Nach §1 und §2 CoronaEinrVO in der ab 18.07.2020 geltenden Fassung haben sich Reiserückkehrer aus Risikogebieten und deren Kinder beim Gesundheitsamt zu melden und

  • einen negativen Corona Test innerhalb der letzten 48 Stunden vorzuweisen
  • oder für zwei Wochen in Quarantäne zu gehen


Die Erziehungsberechtigten sind auf die Quarantänepflicht hinzuweisen. Sollten Kindertagespflegepersonen einen begründeten Verdacht haben, dass sich ein Kind während des Urlaubs in einem Risikogebiet aufgehalten hat und vorzeitig die Kindertagespflegestelle besucht, muss die Kindertagespflegeperson das Gesundheitsamt nformieren. Dieses nimmt dann Kontakt mit den Eltern auf. Die Rechtsgrundlage zur Übermittlung der Daten an das Gesundheitsamt bilden der §69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X, §1 Abs. 3 S3 und §8a Abs. 1 SGB VIII.


28.07.2020 ++ Aufnahme des Regelbetriebs in Kindertageseinrichtungen zum 17.08.2020 ++

Das NRW-Familieninisterium hat den Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen zum 17. August 2020 beschlossen. Dazu hat das Ministerium mehrere Schreiben und Verordnungen herausgegeben:

  1. Offizielles Schreiben zur Aufnahme des Regelbetriebs in der Kindertagesbetreuung an Eltern, Beschäftigte und Träger
  2. Ministerschreiben an Eltern, Beschäftigte, Träger
  3. Schreiben an die Jugendamtsleitungen zur Aufnahme des Regelbetriebs
  4. Empfehlungen zum Umgang mit KrankheitssymptomenIn dem Schreiben wird detailliert beschrieben, was bei bestehenden Krankheitssymptomen zu beachten ist und dass für die Wiederaufnahme kein ärztliches Attest benötigt wird.
  5. Bestätigung des Trägers bzw. des Jugendamtes zur Vorlage für einen freiwilligen Corona-Test (Muster)
  6. Rahmen-Hygieneplan für Kinder- und Jugendeinrichtungen. Detaillierte Beschreibung, welche Punkte bei der Erstellung und Überarbeitung des Hygieneplans zu beachten sind, inkl. Muster-Reiniguns- und Desinfektionsplan.

Das NRW-Familienministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass die bevorstehende Aufnahme des Regelbetriebs noch in Zeiten der Pandemie vollzogen wird. Es ist und bleibt unerlässlich, dass Tagespflegepersonen weiterhin täglich notieren, welche Tageskinder anwesend waren. Nur so kann die Rückverfolgbarkeit für Infektionsgeschehen sichergestellt werden.


27.07.2020 ++ Freiwillige Testung von Kindertagespflegepersonen auf Coronavirus ++

Das NRW-Familienministerium hat bekanntgegeben, dass Kindertagespflegepersonen sich ab dem 03.08.2020 bis zu den Herbstferien 14-tägig freiwillig auf Kosten des Landes auf das Coronavirus (SARS-CoV-2) testen lassen können. Die Organisation der Testungen erfolgt über die Kassenärztlichen Vereinigungen. Testungen sind bei den noch bestehenden Testzentren sowie niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, vorrangig den Hausärztinnen und Hausärzten, möglich.

Wichtig: Für den Test müssen Kindertagespflegepersonen das Schreiben des NRW-Familienministeriums sowie eine Bestätigung des Arbeitgebers/Jugendamtes bzw. der beauftragten Fachberatungsstelle beim jeweiligen Termin für den Abstrich Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt vorlegen

Um eine Überlastung der Labore zu vermeiden, können sich Kindertagespflegepersonen nur in folgenden Kalenderwochen testen lassen:

KW 32 (3.-7.8.), KW 34 (17.-21.8.), KW 36 (31.08.-4.9.), KW 38 (14.-18.9.), KW 40 (28.09.-2.10.)

Nach der Testung werden Kindertagespflegepersonen persönlich über das Testergebnis informiert. Bei positiver Testung wird automatisch ebenfalls das zuständige Gesundheitsamt informiert. Das Gesundheitsamt wird Kontaktnachverfolgung aufnehmen und gegebenenfalls weitere erforderliche Maßnahmen ergreifen.

Sollten Fragen oder Unklarheiten bezüglich der Testung bestehen, können Kindertagespflegepersonen sich an die Arztrufzentrale der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der Telefonnummer 116117 wenden.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre Fachberaterin/ ihren Fachberater. Wir suchen mit Ihnen nach einer Lösung und stimmen uns bei Bedarf mit dem Jugendamt ab.