Tiere gehören zum Leben und sind häufig auch geschätzte Mitbewohner im Haushalt von Tagespflegepersonen. Fachleute sind sich darüber einig, dass auch Kleinkinder vom Kontakt mit geeigneten Haustieren profitieren können, wenn die Bedürfnisse aller Beteiligten nach Ruhe- und Schutzzonen in ausreichender Weise berücksichtigt werden. Wir verweisen hier auf die ZET (Zeitschrift für Tagesmütter und – väter) Ausgabe 5/2013, die sich ausführlich mit diesem Thema beschäftigt hat. Unsere wichtigsten für Tagesmütter/-väter relevanten Empfehlungen sind folgende:
Als Tagespflegeperson haften Sie - wie alle Tierhalter - immer sowohl für Sach- als auch für Personenschäden, die das Tier verursacht. Daher empfehlen wir Ihnen, eine Haftpflicht-versicherung abzuschließen, die im Schadensfall Leistungen gewährt. Bitte klären Sie, bis zu welcher Schadenshöhe die Haftung gewährleistet wird.
Bedenken Sie, dass Sie auch in die Haftung genommen werden, wenn Sie nicht Eigentümerin des Haustieres sind, sondern nur vertretungsweise und kurzzeitig die Aufsicht eines Tieres übernehmen.
Haben Sie Hunde und/oder Katzen in Ihrer Tagespflegestelle, die auch engen Kontakt zu den Kleinkindern suchen bzw. zulassen, empfehlen Tierärzte die Anwendung von regel-mäßigen Wurmkuren; alle 6 Wochen, mindestens alle 12 Wochen! Sie schützen damit die Kleinkinder vor einer möglichen Übertragung von Würmern.
Alle anderen von Tierärzten empfohlenen Impfungen wie z.B. für Hunde Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Tollwut oder für Katzen die Katzenseuche, Katzenschnupfen, Tollwut oder Leukose dienen ausschließlich der Gesundheit Ihrer Tiere.
Bitte beachten Sie folgendes: Tiere, die sich regelmäßig draußen aufhalten dürfen, müssen von Ihnen täglich auf Zeckenbefall untersucht werden.
Kinder dürfen nicht mit den Haustieren allein gelassen werden. Tiere verdienen eine artgerechte Haltung; es soll ausreichend Raum als auch Rückzugs-und Fluchtmöglichkeiten für die Tiere zur Verfügung stehen. Räume, in denen Menschen mit Tieren zusammenleben, müssen besonders häufig gereinigt werden. Tierfutter und Wasserbehälter dürfen nicht offen stehen und nicht leicht zugänglich sein für die Tageskinder. Das Tier darf nicht zum Spielen „ benutzt “ werden, z.B. junge Katzen, Hunde etc.