QHB 300 Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
Sie wollen als selbständige Kindertagespflegeperson arbeiten? In unserem Kurs erfahren Sie, was Sie brauchen, um eine Kindertagespflegestelle zu eröffnen und wie Sie selbständige Kindertagespflegeperson werden können. Sie können sich jetzt für den nächsten Kurs bewerben.
Der nächste Kurs startet vorraussichtlich 2026.
Wie lange dauert die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson?
Die Qualifizierung umfasst 300 Unterrichteinheiten, sowie Selbstlerneinheiten und ist in zwei Teile gegliedert:
- Einen tätigkeitsvorbereitenden Teil (160 Unterrichtseinheiten, sowie 2x 40 Stunden Praktika), daran anschließend beginnen Sie mit der Gründung ihrer Kindertagespflegestelle.
- Einen tätigkeitsbegleitenden Teil (140 Unterrichtseinheiten). (Eine Fehlzeit von 10 Prozent darf nicht überschritten werden.)
Was kostet die Ausbildung zur Kindertagespflegeperson?
Die Kosten für die Qualifizierung übernimmt aktuell das Jugendamt der Stadt Essen, wenn Sie in Essen leben und dort tätig werden möchten. Sie zahlen lediglich eine Aufwandspauschale von einem Euro pro Unterrichtseinheit sowie eine Gebühr für das Zertifikat.
Bekomme ich nach der Ausbildung ein Zertifikat?
Die Arbeit als Kindertagespflegeperson ist eine herausfordernde und wertvolle Aufgabe, auf die wir Sie gerne vorbereiten. Bereits seit 2016 qualifizieren wir unsere Teilnehmenden mit den QHB-Curriculum (Kompetenzorientiertes Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege), dem aktuellen Standard des Bundesverbandes für Kindertagespflege.
Was sind die Inhalte des Qualifizierungskurses QHB300?
In dem Kurs QHB300, mit dem Sie sich zur Kindertagespflegeperson qualifizieren können, lernen Sie:
- rechtliche Regelungen und Rahmenbedingungen der Kindertagespflege sowie
- wichtige Basics zur Selbstständigkeit und Existenzgründung. Natürlich vermitteln wir auch grundlegende pädagogische Kenntnisse.
Wann findet der Qualifizierungskurs QHB300 statt?
Der tätigkeitsvorbereitende Teil findet an Wochentagen von 9-14 Uhr statt. Diese sind über rund acht Monate verteilt, wobei in den NRW-Schulferien keine Kurse stattfinden. Genaue Kurszeiten erhalten Sie vor Kursbeginn.
Tätigkeitsbegleitend gibt es in der Regel Samstagsseminare in der Zeit von 9-16 Uhr über rund 12 Monate.
Kann ich nach Beendigung des QHB300 als Kindertagespflegeperson arbeiten?
Sie erhalten nach Beendigung des Kurses 2-stufiges Abschlusszertifikat des Bundesverbandes für Kindertagespflege. Damit können Sie in die selbständige Tätigkeit als Kindertagespflegeperson starten.
Ich habe noch Fragen zur Qualifizierung als Kindertagespflegeperson
Unsere Fachberaterinnen beantworten gerne Ihre Fragen zur Qualifizierung als Kindertagespflegeperson:
So läuft Ihre Bewerbung zur Kindertagespflegeperson ab
- Sie senden uns Ihren ausgefüllten Bewerberbogen und einen aktuellen Lebenslaufsauf per mail an steinborn.kloske (at) vamv-nrw.de. (Hier können Sie sich den Bewerberbogen herunterladen)
- Bei Eignung laden wir Sie zu einem Infogespräch in kleiner Runde mit anderen Bewerber*innen ein. Hier können wir Ihre offenen Fragen besprechen und Ihnen einen ersten Einblick in die Kindertagespflege vermitteln.
- Wir führen ein Eignungsgespräch im Haushalt der Bewerber*innen durch, um die persönliche Eignung zur Qualifizierung zu überprüfen und die erforderlichen Kriterien abzugleichen.
- Sie erhalten von uns eine Rückmeldung mit einer Zu- oder Absage zum Kurs sowie eine Zusendung aller weiteren Unterlagen.
Checkliste Eignung zur Kindertagespflegeperson
- Sie haben Freude am Umgang mit Kleinkindern und konnten bereits Erfahrungen sammeln?
- Sie haben Interesse an pädagogischen Themen?
- Ihre Wohnung verfügt über ausreichend Platz zum Spielen, Toben und Schlafen? Möchten Sie Räumlichkeiten anmieten?
- Haben Sie Interesse an der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Eltern ihrer Tageskinder?
- Sind Sie körperlich und mental gesund und belastbar?
- Sie sind über 21 Jahre alt?
- Sie besitzen ein Sprachzertifikat mind. B2, wenn Sie nicht muttersprachlich deutsch sind?
- Sie haben mindestens einen Hauptschulabschluss? Bei ausländischen Bewerber*innen ist die Gleichwertigkeit des ausländischen Schulabschlusses mit mindestens einem Hauptschulabschluss durch die Zeugnisanerkennungsstelle nachzuweisen.
- Sie können ein aktuelles polizeiliches (erweitertes) Führungszeugnis ohne Eintrag beantragen.