Fortbildungsveranstaltungen für Kindertagespflegepersonen, die 2020/2021 online durchgeführt wurden oder werden, werden anerkannt. Die Fachverbände im Bereich der Kindertagespflege und das Jugendamt Essen haben gemeinsam erwirkt, dass auch die online durchgeführten Onlineunterrichtseinheiten zählen. Jede Kindertagespflegeperson muss jährlich insgesamt 18 Unterrichtsheinheiten vorweisen. Da nicht absehbar ist, wann Präsenzveranstaltungen wieder möglich sind, einigten sich die Verbände und das Jugendamt auf diese Lösung.